[199] Geschenk ist jeder Gegenstand, der einer Person von einer andern zu Eigenthum übergeben wird, welche bisher im rechtmäßigen Besitz desselben war und zur Abtretung keine Verpflichtung hatte. – Geschenk heißt vorzugsweise die Unterstützung an Geld oder Zehrung und Herberge, welche gewisse Handwerke den wandernden Gesellen ihrer Zunft bei deren Ankunft in einer Stadt ertheilen. Handwerke, welche solche Geschenke ertheilen, heißen geschenkte.