Flagge

[50] Flagge ist die bis 20 Ellen lange und halb so breite, meist aus einem Stück wollenen Zeuches bestehende Fahne, welche die Schiffe aufzuziehen pflegen, um als Zeichen der Nation, welcher sie angehören, sowie überhaupt als Signal (s.d.) zu dienen. Ihre gewöhnliche Stelle hat die Flagge hinten auf dem Verdeck am Flaggenstocke neben der großen Laterne. Bei den Kriegsschiffen haben nur die höhern Offiziere das Recht, eine eigne Flagge zu führen, und der Ort, wo diese aufgesteckt wird, bezeichnet ihren Rang. Der Admiral ist der Einzige, der seine Flagge auf dem großen Maste führt. Die höhern Offiziere heißen wegen ihres Vorrechts, eine Flagge führen zu dürfen, Flaggenoffiziere. Der Kunstausdruck für das Aufziehen der Flagge ist Aufhissen, für das Herunterlassen Streichen. Das Streichen der Flagge ist die größte Ehrenbezeugung, welche ein Schiff dem andern erweist; kön. Schiffe aber streichen vor Niemand, denn ein Kriegsschiff, welches, namentlich während eines Seegefechts, seine Flagge streicht, ergibt sich. Eine geringere Ehrenbezeugung ist die, daß ein Matrose die Flagge beim Vorüberfahren des Schiffs in den Arm nimmt. Die Nationalflagge trägt bei jeder Nation andere Farben und Abzeichen. Die Signalflaggen, welche am Hintertheile aufgezogen werden, zeichnen sich namentlich durch die Farbe aus. So wird eine blaue Flagge aufgesteckt, um die Matrosen vor der Abfahrt vom Lande nach dem Schiffe zu rufen. Das Zeichen zum Gefecht gibt bei den Engländern eine rothe, bei den Franzosen eine dreifarbige, bei den Spaniern eine blaue, bei den Niederländern eine orangegelbe Flagge. Die Friedensflagge ist bei allen Nationen weiß, die Corsarenflagge roth oder schwarz. Schiffe, auf denen eine ansteckende Krankheit herrscht, müssen dies durch eine schwarze Flagge am Vordermaste anzeigen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 50.
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