Gottesfriede

[252] Gottesfriede. In den Zeiten des Faustrechts (s.d.) wurden alle Streitigkeiten nur einigermaßen mächtiger Parteien durch Fehde (s.d.), nicht, wie jetzt, durch gerichtliche Verhandlungen entschieden. Um nun nicht alle und jede Sicherheit der Person und des Eigenthums in einem ununterbrochenen und vielfach verwickelten Kriegszustande völlig verloren gehen zu lassen, bestrebte man sich durch den Einfluß der Kirche, wenigstens für gewisse Personen, Orte, Sachen und für gewisse Zeiten einen Zustand der Sicherheit, sodaß nicht irgend eine Gewaltthat ausgeübt werden durfte, herbeizuführen, welcher der Gottesfriede hieß. Die Geistlichen, von denen diese Bestrebungen ausgingen, wurden in ihnen durch Gesetze der Fürsten unterstützt. Bei strengen, ewigen und irdischen Strafen wurde der Gottesfriede anbefohlen, und mußte an allen Festtagen, in der Advents-und Fastenzeit, in den heiligen Tagen Freitag, Sonnabend und Sonntag jeder Woche, und stets gegen Priester und Frauen, zum Ackerbau gehörigen Personen und Gegenständen, Kirchen, Klöster und Kapellen gehalten werden. Der Gottesfriede wurde zuerst durch einen Bischof im 11. Jahrh. in Aquitanien auf Grund eines Briefes, welchen derselbe vom Himmel erhalten zu haben behauptete, und noch in demselben Jahrhundert fast in allen christlichen Ländern eingeführt.

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Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1838., S. 252.
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