Opposition

[344] Opposition, wörtlich Widerstand, ist ein heutzutage am häufigsten bei den Kämpfen des parlamentarischen Lebens gebräuchliches Wort, und in den Ländern, in welchen sich dieses am vollständigsten ausgebildet hat, scheint dieselbe ein nothwendiges Ingredienz desselben zu sein. In der Regel steht die Opposition der Regierungsgewalt gegenüber und vertheidigt die Rechte des Volks; doch kann sie auch mit der Regierung gegen ein anderes Element im Staatsleben, welches sich zu sehr geltend machen möchte, z.B. das aristokratische oder hierarchische, sich verbünden. Überall, wo Ansichten ausgesprochen oder Maßregeln vorgeschlagen werden, ist ein Widerspruch oder eine Opposition nicht blos denkbar, sondern in vielen Fällen auch zur Auffindung der Wahrheit oder zur Verhütung des Schädlichen höchst nöthig; sie bewahrt vor Irrthum und Einseitigkeit. Doch soll nie ohne Grund opponirt werden und eine sogenannte systematische Opposition ist dann allerdings verwerflich, wenn es ihr an einem solchen Grunde fehlt. Sie laßt sich aber aus dem Mechanismus des constitutionnellen Lebens rechtfertigen, wenn sie zur Anwendung gebracht wird, um z.B. ein Ministerium, mit dessen Richtung die Majorität der Repräsentanten nicht einverstanden ist, zum Abdanken zu zwingen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 344.
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