Passau

[424] Passau, die Hauptstadt von Niederbaiern (ehemals des Unterdonaukreises), liegt sehr malerisch an der Vereinigung des Inn und der Ilz mit der Donau, über welche hier eine von 1818–23 erbaute, auf sieben Granitpfeilern ruhende, 677 F. lange Brücke führt und hat 8500 Einw. Die eigentliche Stadt liegt auf einer vom Donaustrom und Inn gebildeten Halbinsel, über den man mittels einer hölzernen Brücke nach der an seinem rechten Ufer gelegenen Vorstadt Innstadt, sowie über die Donau hinüber in die Ilzstadt kommt. P. selbst ist ziemlich gut gebaut, was aber den Vorstädten nicht nachgesagt werden kann, stark befestigt und von den Citadellen Oberhaus, Unterhaus und acht Forts umgeben. Unter seine vorzüglichsten Gebäude gehört das ehemalige bischöfliche Residenzschloß und die auf dem schönen Domplatze gelegene, von Quadersteinen aufgeführte prächtige Domkirche, neben welcher das von den Bewohnern des Unterdonaukreises dem Könige Max Joseph 1828 errichtete Denkmal steht. P. ist der Sitz der obern Provinzialbehörden, eines Bischofs, mehrer höherer Bildungsanstalten und besitzt vorzüglich reich dotirte milde Stiftungen. Unter den Erwerbsquellen der Einwohner sind der Handel, die Donauschiffahrt und die Bierbrauerei die vorzüglichsten. Das ehemalige Bisthum Passau, welches 1803 aufgehoben und 1809 dem Königreiche Baiern einverleibt wurde, war im 7. Jahrh. gestiftet worden und allmälig zu einem Gebiete von 20 ! M. gelangt. – In P. kam am 22. Aug. 1552 in dem jetzigen Stadtgerichts- und Postamtsgebäude zwischen dem Kurfürsten Moritz (s.d.) von Sachsen und Kaiser Karl V. der passauer Vertrag, das erste Reichsgrundgesetz zu Stande, welches den Protestanten die Ausübung ihrer Religion und ihrer bürgerlichen Rechte zusicherte. – Die passauer Kunst wurde seit 1611 das angebliche Festmachen gegen Hieb und Schuß genannt, weil damals der Nachrichter Kaspar Neithart zu P. den verzagten Soldaten des dort stehenden und nach Böhmen bestimmten Heeres, beschriebene Papiere mit Zauberzeichen, passauer Zettel, verkaufte, deren Besitz unverwundbar machen sollte.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 424.
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