[656] Reglement ist ein franz. Ausdruck für Vorschrift oder Richtschnur und wird insbesondere auf die Bestimmungen angewendet, welche die Obliegenheiten und das dienstgemäße Betragen der Truppen eines Heers feststellen. Indem ein Jeder an diese Vorschriften gebunden ist und sie daher kennen lernen muß, bekommt er eine bestimmte Ansicht über seine besondern Pflichten als Soldat und es wird Einklang in die Ausübung derselben gebracht, welcher die unerlaßliche Bedingung zur Erreichung der Zwecke der bewaffneten Macht ist. Um aber allen Dienstleistungen und Verhältnissen der Truppen zu genügen, sind mehre Arten von Reglements nothwendig und diese sind in der Regel: das Dienstreglement, welches die Vorschriften über wirkliche Ausübung des Dienstes in Krieg und Frieden mit Rücksicht auf die eigenthümlichen Verhältnisse jeder Waffengattung, die Rangordnung und das Verhältniß der Befehlenden und Gehorchenden, sowie auch Bestimmungen über die persönlichen, außerdienstlichen Verhältnisse und das allgemeine Benehmen von Militairpersonen enthält; das Exercierreglement, welches für jede Waffengattung vorschreibt, wie sie zum Dienste vom Rekruten an bis zu allen Erfodernissen im Gefecht ausgebildet werden soll; das Strafreglement, welches die kriegsgesetzliche Anordnung der Militairstrafen, und das Wirthschaftsreglement, welches Vorschriften enthält, wie im Großen die Anschaffung der Verpflegungs-, Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände geschehen und welche die Güte und Tüchtigkeit derselben sein soll, und was der einzelne Mann zu thun hat, um bestens zu Rathe zu halten, was ihm davon persönlich angeht.