Stammgüter

[274] Stammgüter, Erbgüter oder Geschlechtsgüter sind Landgüter, welche in einer Familie forterben und denen besonders früher in vielen Staaten mancherlei Privilegien ertheilt waren, sodaß sie entweder gänzlich unveräußerlich waren, oder daß doch die Nachkommen der Familie das Vorkaufs- oder Retractsrecht hatten. Sie sind theils Allodialgüter, theils Lehngüter. (S. Landgut.)

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 274.
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