Terra firma

[391] Terra firma (d.h. Festland) hat man im Allgemeinen das feste Land im Gegensatze gegen die Inseln genannt, dann vorzugsweise 1) die Besitzungen der Venetianer auf der Halbinsel Italien, zu denen das Herzogthum Venedig, ein Theil der Lombardei, Trevisano u.s.w. gehörten; 2) das Festland von Südamerika, welches größtentheils zum Staate Colombia gehört; endlich 3) die Landenge von Panama.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 391-392.
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