Vogt

[618] Vogt oder Voigt (lat. advocatus) war seit dem 11. Jahrh. in Deutschland der Name von Beamten, welche der Kaiser oder andere Fürsten an irgend einem Orte (in einer Landschaft, Stadt, Burg oder auch als Schirmvoigte von Bisthümern und Klöstern) einsetzten, um daselbst ihre Rechte wahrzunehmen. Daher wurden sie auch näher als Landvoigte, Stadt- und Burgvoigte und Klostervoigte bezeichnet. In neuerer Zeit ist dieser Titel häufig Benennung sehr untergeordneter Beamter geworden, und man hat z.B. Marktvoigte, Bettelvoigte und bezeichnet auch auf großen Gütern einzelne Aufseher als Voigte, die einen oder den andern Theil der Wirthschaft (z.B. Wiesenvoigt, Scheunenvoigt) insbesondere beaufsichtigen. – Voigtei heißt der Bezirk oder das Gebiet eines Voigtes, dann im beschränkten Sinne seine Wohnung oder auch die eines Gefangenwärters und das von ihm beaufsichtigte Gefängniß.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 618.
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