Wache

[632] Wache, Wacht wird vorzugsweise ein von einzelnen oder mehren Mannschaften besetzter Posten genannt, welcher zur Sicherung und zum Schutze von irgend etwas gegen Nachtheil, auf eine bestimmte Zeit aufgestellt ist. Gewöhnlich sind dies Policeipersonen, bewaffnete Bürger oder Soldaten und im Allgemeinen werden dabei von Allen die militairischen Verhaltungsregeln befolgt. In Friedenszeiten werden für gewöhnlich nur in den Garnisonplätzen Wachen gethan und diese von einem Hauptposten, der sogenannten Hauptwache, aus dirigirt, z.B. an die Thore, an Pulvermagazine, vor die Häuser, wo Generale und Regimentsbefehlshaber wohnen, als Ehrenposten u.s.w., abgegeben. Ehrenwachen ziehen bei besondern Gelegenheiten vor den Wohnungen fürstlicher Personen oder anwesender berühmter Heerführer auf und sind mehr und weniger zahlreich nach den Umständen. Über das Verhalten der Wachen oder den Wachdienst besteht in jedem Heere allgemeingültige Vorschrift, das Wachreglement, wozu noch örtliche Verhaltungsregeln kommen. Da von der Aufmerksamkeit der Wachen und der genauen Erfüllung ihrer Instructionen oft und besonders in Kriegszeiten die Sicherheit ganzer Heere, Städte und Provinzen abhängt, so trifft die Vernachlässigung ihrer Pflichten sehr strenge Strafe, nicht minder werden aber auch Diejenigen zur strengsten Verantwortung gezogen, welche den Anordnungen einer Wache nicht gehorchen und sich ihr wol gar widersetzen. – Beim Seewesen wird unter Wache eine Zeit von vier Stunden verstanden, während der die eine Hälfte der Bemannung eines Schiffes den Dienst hat und die andere ausruht. Der Tag zerfällt in sechs solche Wachen, welche auf deutschen Schiffen besondere Namen haben. Es heißt nämlich die von 8 Uhr Abends bis Mitternacht die erste Wache, von Mitternacht bis vier Uhr die Sändewache, von 4–8 Uhr früh die Tagewache, von 8–12 Mittags die Vormittagswache, von 12–4 Nachmittags die Nachmittagswache und von 4–8 Uhr der Plattfuß. – Wachtschiffe heißen an Hafeneinfahrten, auch an Flußmündungen und in Meerengen, wo Zölle erhoben werden, vor Anker liegende Schiffe, deren Besatzung die vorübersegelnden Schiffe anzuweisen und anzuhalten hat, sich den bestehenden Vorschriften gemäß zu verhalten. Zu diesem Dienst werden gewöhnlich alte Kriegsschiffe benutzt; man nennt aber auch Wachtschiffe einzelne bei einer vor Anker liegenden Flotte in der See kreuzende Schiffe, welche sich etwa zeigende fremde Schiffe zu beobachten und der Flotte zu signalisiren haben.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 632.
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