Ambrosius

[55] Ambrosĭus, der Heilige, Kirchenvater, geb. um 340 zu Trier, als Statthalter von Oberitalien 374 durchs Volk zum Bischof von Mailand erwählt, gest. 4. April 397, einer der Hauptbegründer der abendländ. Kirche, deren Unabhängigkeit er gegenüber der weltlichen Gewalt unerschrocken vertrat (Kaiser Theodosius wegen Grausamkeit zur Kirchenbuße gezwungen), und deren inneres Leben er durch Fortbildung von Verfassung, Lehre und Kultus (Einführung einer rhythmisch-melodischen Singweise, Ambrosiānischer Gesang) mächtig förderte. Doch wird der sog. Ambrosiānische Lobgesang, der Hymnus »Te Deum laudamus« (Herr Gott, dich loben wir), fälschlich dem A. zugeschrieben. A. ist Schutzpatron von Mailand (Gedächtnistag 7. Dez.). – Biogr. von Th. Förster (1884), Herzog von Broglie (Par. 1899).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 55.
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