Geistliche Verwandtschaft

[657] Geistliche Verwandtschaft, die nach Ansicht der kath. Kirche zwischen Täuflingen und auch Firmlingen und deren Paten und letztern untereinander bestehende Verwandtschaft; bildet ein kirchliches Ehehindernis.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 657.
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