[942] Karŏlinger, fränk. Geschlecht, der nach dem Sturze der Merowinger (s.d.) seit 752 im Fränkischen Reich (s.d.) herrschte. Als Stammvater gilt Bischof Arnulf von Metz (gest. 641), dessen Sohn Ansegisil Begga, die Tochter Pippins von Landen, des Majordomus in Austrasien, heiratete. Deren Sohn, Pippin von Herstal, errang die Majordomuswürde über alle drei Teile des Fränk. Reichs, was auch seinem natürlichen Sohn Karl Martell gelang; von dessen Söhnen bleib Pippin der Kleine, nachdem Karlmann 747 ins Kloster gehangen, Herr des ganzen Reichs, er stürzte den letzten Merowinger Childerich III. und ließ sich 752 als fränk. König krönen. Ihm folgten seine Söhne Karlmann (gest. 771) und Karl d. Gr., der die röm. Kaiserwürde erwarb und nach dem das Geschlecht genannt wurde. Von seinen Söhnen erbte Ludwig der Fromme das Reich; dessen Söhne, Lothar I. (gest. 855), Ludwig der Deutsche (gest. 876) und Karl der Kahle (gest. 877) teilten dieses im Vertrag von Verdun (843) in drei unabhängige Reiche und stifteten drei Linien: in Italien und Lothringen, die schon 875 mit Lothars I. Sohn Ludwig II. erlosch, in Ostfranzien (Deutschland, s.d.), die 911 mit Ludwig dem Kinde, und in Westfranzien (Frankreich), die 987 mit Ludwig V. erlosch. – Vgl. Warnkönig und Gérard (2 Bde., Brüss. 1864), Mühlbacher (1896).