Kaufmannschaft

[951] Kaufmannschaft, Vereinigungen der Kaufleute eines Ortes zur Wahrung ihrer handelsgewerblichen Interessen; in Preußen auf Grund landesherrlicher Genehmigung als Korporationen (unter dem Namen Älteste der K. [Berlin, Elbing, Stettin], Vorsteheramt der K. [Danzig, Königsberg, Memel, Tilsit]) errichtet und mit weitgehender Selbstverwaltung ausgestattet; oft an Stelle der Handelskammern.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 951.
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