[113] Majestätsverbrechen (Crimen laesae majestātis), jede absichtliche (dolose) Verletzung der Ehre des Regenten oder der demselben schuldigen Ehrerbietung. Das Deutsche Strafgesetzbuch (§§ 94-104) unterscheidet Tätlichkeiten (Strafe: bis zu lebenslänglichem Zuchthaus oder Festungshaft) und Beleidigung (Strafe: Gefängnis oder Festungshaft). (S. auch Hochverrat und Landesverrat.)