[155] Medizinālwesen, Medizinalordnung, Sanitätswesen, der Teil der Staatsarzneikunde, der das öffentliche Gesundheitswesen und die Ausbildung der Medizinalpersonen überwacht. Als oberste Zentralstelle waltet in den meisten deutschen Staaten ein Obermedizinalkollegium (in Preußen die aus namhaften Fachmännern zusammengesetzte wissenschaftliche Deputation für das M.), das dem Ministerium zugeteilt ist, während für jede Provinz Medizinalkollegien, bei den einzelnen Regierungen Medizinalräte, in den Kreisen Kreismedizinalbeamte als technische Berater tätig sind. Außerdem ist 1876 ein oberstes Reichsgesundheitsamt als beratendes und begutachtendes Organ dem Reichskanzler untergeordnet worden. Endlich bestehen staatlich anerkannte Standesvertretungen (Ärztekammern, Kreisvereine etc.), die Delegierte zu den Medizinalbehörden entsenden. – Vgl. Rapmund (1900).