Ritter

[540] Ritter, Reiter, Krieger zu Pferde; im alten Rom, s. Eques; im Mittelalter die Freien, welche das Waffenhandwerk zu Pferde berufsmäßig übten, sonderten sich allmählich als Genossenschaft ab, welche die Ritterwürde an waffenfähige Jünglinge nur nach überstandener Probezeit unter feierlichen Formen (Ritterschlag) verlieh. Seinen Gipfelpunkt erreichte das durch die Kreuzzüge noch bes. ausgebildete Ritterwesen bei den german. und roman. Völkern im höfischen Leben des 12. und 13. Jahrh. mit seiner besondern Auffassung der Liebe und Ehre, seinem Frauendienst und einer eigentümlichen Literatur (Ritterpoesie). (S. auch Ritterorden.) Während das eigentliche Ritterwesen im 14. und 15. Jahrh. zum Raubrittertum entartete, bildete sich aus den ritterlichen Geschlechtern, auch nachdem das Waffenhandwerk nicht mehr Lebensberuf blieb, ein besonderer adliger Ritterstand (s. Ritterschaft und Adel). – Vgl. Büsching (2 Bde., 1823), Roth von Schreckenstein (1886), Henne am Rhyn (1893).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 540.
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