Taubstumm

[811] Taubstumm, ein Mensch, der infolge von Taubheit (s.d.) stumm geblieben ist. Eine höhere Ausbildung erhalten die Taubstummen in Taubstummenanstalten, deren erste in Frankreich 1760 zu Paris durch den Abbé de l'Epée, in Deutschland 1778 zu Leipzig durch Samuel Heinicke (s.d.) gegründet wurde. Der Taubstummenunterricht sucht den Zögling dahin zu bringen, daß er andere versteht und sich ihnen verständlich machen kann; als Mittel dazu wendet die franz. Schule nur eine Gebärden- und Zeichensprache (Fingersprache), die deutsche die Laut- und Schriftsprache an. – Vgl. Mygind, »Taubstummheit« (1894), Bezold (1896), Danziger (1900), Walther, »Geschichte des Taubstummenbildungswesens« (1882), ders., »Handbuch« (1895), Siebenmann (1904), »Anatomie der Taubstummheit« (1904 fg.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 811.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika