Cour

[21] Cour, der Hof in jeder Bedeutung. Figürlich die Umgebung eines Fürsten, sein Aufenthaltsort, daher auch Hofhalt, Hofstaat. In dieser Beziehung heißen die Tage, an welchen Fürsten Besuche annehmen, sich Fremde vorstellen lassen etc., wobei ein gewisses Ceremoniel beobachtet wird: Courtage – und die Huldigung, Unterthänigkeit, Respectbezeigung etc., welche man hohen Personen erweist, Cour-machen. Mit letztgenanntem Worte wird auch die besondere Aufmerksamkeit, welche man einer Dame aus Galanterie oder Neigung erzeigt, bezeichnet. –

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 3. [o.O.] 1835, S. 21.
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