[231] Freiherr. Das Wort kommt erst im 15. Jahrhundert vor. Sachlich ist der Freiherr der adlig gewordene alte Freie, welcher, ohne durch das Reichsamt eines Herzogs oder Grafen ausgezeichnet zu sein, in den Stand des Adels eingetreten war; Freie, die nicht adlig geworden, also freie Bauern geblieben waren, wurden, weil sie des Titels Herr entbehrten. auch keine freien Herren. Sie benennen sich durch Nachsetzung des Adjektivs vrî hinter ihren Geschlechtsnamen, z.B. Walther von Klingen vrî. Sie sind also die unterste Stufe der echten, alten, in den Ritterstand gehobenen Freien und wohl zu unterscheiden vom Dienstmannenadel oder den Ministerialen, die des Namens vrî entbehren und unter Dienstmannenrecht stehen, während jene ihren Gerichtsstand unmittelbar vor dem Kaiser im Reichsgericht hatten. Durch Erwerbung einer gräflichen Gerichtsbarkeit oder auch nur eines Teiles derselben setzten sich viele, die nie wirkliche Grafen gewesen waren, in den Stand, sich Grafen zu nennen, was besonders im 15. und 16. Jahrh. geschah. Siehe übrigens den Artikel Adel.
Brockhaus-1809: Adolph Franz Friedrich Ludw. Freiherr von Knigge · Johann Christian Freiherr von Wolf · Jacob Paul, Freiherr von Gundling · Freiherr von Mack · Samuel Freiherr von Pufendorff · Ludwig Freiherr von Holberg · Friedrich Rudolph Freiherr von Canitz · Friedrich Wilhelm, Freiherr von Kyau · Friedrich Freiherr von der Trenk · Carl, Freiherr von Mack · Friedrich Wilhelm, Freiherr von Seydlitz · Hans Georg Wenceslaus, Freiherr von Knobelsdorf · Gottfried Wilhelm, Freiherr von Leibnitz · Friedrich, Freiherr von Logau
DamenConvLex-1834: Nimbsch, Nikolaus, Freiherr von · Zedlitz, Joseph Christian Freiherr von · Houwald, Freiherr von · Humboldt, Freiherr von
Eisler-1912: Ehrenfels, Christian Freiherr von
Pagel-1901: Oefele, Felix Freiherr · Steiner, Robert, Freiherr von Pfungen · Liebig, Georg Freiherr · Eiselsberg, Anton Freiherr von · La Valette St. George, Adolph Freiherr von
Schmidt-1902: Cotta, Johann Friedrich Freiherr von · Canstein, Karl Hildebrand Freiherr von