[198] Annaten, die Taxen, welche an den päpstlichen Stuhl für die Verleihung oder Bestätigung eines Kirchenamtes entrichtet werden. Der Name kommt daher, weil diese Abgabe nach dem Jahresertrage der Pfründen bemessen wurde; sie betrug angeblich den Betrag der Früchte eines Jahres, in der That aber nur die Hälfte. Diese Abgabe entrichteten alle Bischöfe bei ihrem Amtsantritte, jetzt ist sie meistens durch Concordate auf eine bestimmte Summe festgesetzt, welche an Rom als Kanzleigebühr entrichtet werden; sie beträgt für München 1000, Bamberg 800, Regensburg, Augsburg und Würzburg 600, Passau, Eichstädt und Speier 400, für Breslau 11662/3, Cöln, Gnesen 1000, Münster, Paderborn, Trier, Kulm, Ermeland 6662/3, Hildesheim 756, Freiburg 6681/3, Rottenburg 490, Mainz 3481/6, Fulda und Limburg 332 Kammergulden (zu 4 fl. Mze. = 2 Thl. 23 Sgr.) Von diesen A. ist zu unterscheiden die Abgabe, welche der Papst von allen Pfründen erhob, deren Besetzung ihm ausschließlich zukam; der Ernannte hatte ein ganzes oder vielmehr ein halbes Jahreseinkommen an den Papst abzugeben. Diese Abgabe kommt seit dem 14. Jahrh. vor; da aber alle Pfründen bis zu 24 Ducaten Jahreseinkommen frei waren und fast alle nur so hoch eingeschätzt wurden, so konnte sie nie besonders viel abwerfen.