[792] Capitulation, ein Uebereinkommen; in Deutschland zuerst die Verträge der Geistlichen mit der Krone, dann seit dem Falle der Hohenstaufen, und förmlich seit Max I. die Bedingungen, welche die Kurfürsten od. die gesammten Reichsstände dem Kaiser vorlegten und von deren Annahme seine Wahl abhing (Wahlkapitulationen); ferner die bedingungsweise Uebergabe einer Truppe, einer Festung. Provinz etc. an den Feind; endlich der Dienstvertrag freiwillig dienender, wohl auch die Dienstzeit der conscribirten Soldaten.