Curie [2]

[247] Curie , römische, im weiteren Sinne die Gesammtheit der Behörden u. Beamten des Papstes, den Hofstaat oder die famiglia pontificia mit eingeschlossen, im engern Inbegriff der den Primat mitverwaltenden Behörden. Letztere sind Justizbehörden, nämlich die Rota romana, die höchste allgemeine Appellationsinstanz, an welche die Signatura justitiae verweist, die Signatura gratiae für Gnadensachen, worin der Papst allein entscheidet und unterzeichnet, die Mitglieder nur eine berathende Stimme haben oder Regierungscollegien, deren es gegenwärtig 5 gibt. Das höchste ist die Secretaria apostolica, denn der Vorstand dieses apostolischen Sekretariates, der Cardinalstaatssekretär, ist das verkörperte Prinzip der Regierung eines Papstes, Cabinetsminister und Minister der auswärtigen Angelegenheiten des weltlichen Kirchenstaates, zugleich kirchlich der Vertreter der Kirche gegenüber allen Staaten und der einzige Vermittler alles diplomatischen Verkehres mit dem Oberhaupte der Christenheit. Zu den Geschäften der S. a. zieht er häufig Congregationen bei und sie sind um so zahlreicher und wichtiger, weil das Sekretariat der Breven seit langem eine Abtheilung seines Büreau geworden. Die Dataria apostolica, Datarie (von datare, den Tag aufzeichnen), entscheidet über Verleihung päpstlicher Pfründen und Verweisung von Gnadensachen, namentlich von Ehedispensen in nicht geheim zu haltenden Fällen an den Papst. Die Cancellaria ap., apostol. Kanzlei, besorgt Ausfertigungen in allen wichtigen Geschäften des Consistoriums (Cardinalsversammlung) und der Datarie, gewöhnlich in Form einer Bulle od. eines Breve. Die Camera ap., apost. Rentskammer, verwaltet das päpstliche Einkommen; ihr Vorstand, der Camerarius, Kammerlengo oder Schatzmeister, übt auch die Gerichtsbarkeit in Finanzsachen, die mit seinem Geschäftskreis zusammenhängen. Die Poenitentiaria romana endlich behandelt alle dem Papste vorbehaltenen Fälle von Absolutionen und Dispensationen, letztere jedoch nur, wenn der Fall geheim gehalten werden muß.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 247.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: