[242] Morganatische Ehe (Ehe zur linken Hand), vom goth. morgjan (verkürzen) abgeleitet, Ehe einer fürstlichen Person aus souveränem Hause mit einer nicht [242] ebenbürtigen Frau u. mit der Wirkung, daß die Frau zwar Ehegenossin aber nicht Standes- und Rangesgenossin des Mannes wird und daß die Kinder zwar als eheliche gelten, aber nicht dem Stande des Vaters folgen, sondern von der Thronfolge sowie vom Erbrecht in Stamm- und Lehengütern ausgeschlossen sind.
Adelung-1793: Ehe-Pacten, die · Ehe, die · Ehe
Brockhaus-1911: Morganatische Ehe · Wilde Ehe · Ehe · Linkehand-Ehe
DamenConvLex-1834: Morganatische Ehe · Ehe
Herder-1854: Ehe
Meyers-1905: Morganatische Ehe · Punalua-Ehe · Pirauru-Ehe · Wilde Ehe · Standesmäßige Ehe · Siebenbürgische Ehe · Ehe · Bürgerliche Ehe · Ehe-Erschleichung · Linkehand-Ehe · Klausenburger Ehe
Pierer-1857: Morganatische Ehe · Unstandesmäßige Ehe · Wilde Ehe · Ehe · Salische Ehe