[788] Zöpfl, Heinr., ein tüchtiger Jurist u. sehr fleißiger Schriftsteller in seinem Fache, geb. 1807 zu Bamberg, studierte in Würzburg und Heidelberg, ließ sich an letzterm Orte 1828 als Privatdocent nieder, wurde 1838 außerordentlicher, 1842 ordentlicher Professor der Rechte. Schrieb über das span. Erbfolgerecht (die Schrift wurde in mehre Sprachen übersetzt), ein gutes Lehrbuch der deutschen Staats- und Rechtsgeschichte (3. Aufl. Heidelb. 1844 ff.), das alte Bambergerrecht als Quelle der Carolina (1839), gab letztere und andere Halsgerichtsordnungen heraus, erklärte sich für die Abschaffung der Todesstrafe; ein Hauptwerk sind Z.s Grundsätze des allgemeinen und des constitutionell-monarchischen Staatsrechts mit Rücksicht auf das gemeingültige Recht in Deutschland (Heidelb. 1841, 4. Aufl. 1855), [788] worin er im Widerspruch mit allen modernen staatsrechtlichen Doctrinen das Staatsrecht als ein Recht des Besitzes auffaßte; lieferte außerdem viele Rechtsgutachten u. Abhandlungen, namentlich war er der erste in Deutschland, der die Ansprüche der Königin Isabella von Spanien vertheidigte, schrieb neuestens über Mißheirathen in den deutschen regierenden Fürstenhäusern, dann »die Demokratie in Deutschland« (Stuttg. 1853), ferner über hohen Adel und Ebenbürtigkeit u.a.m.