Bahnerhaltung

[472] Bahnerhaltung, auch Bahnunterhaltung, derjenige Zweig des Eisenbahnverwaltungsdienstes, dem in Verbindung mit der Bahnaufsicht (s.d.) die Instandhaltung des betriebssicheren Zustandes aller Bahnanlagen obliegt.

Eine Hauptaufgabe der Bahnerhaltung ist die immer wiederkehrende Regelung der Gleislage nach Richtung und Höhe mittels des Stopfens (vgl. Oberbau) nebst allen erforderlichen Ergänzungs- (Auswechslungs-) und Erneuerungsarbeiten am Oberbau. Hierzu sind beständige Arbeitergruppen (Rotten) mit je einem Vorarbeiter den Bahnmeistern unterstellt. Bei lebhaftem Zugverkehr muß jede Bahnstrecke im allgemeinen einmal im Jahre gründlich durchgearbeitet werden, während außerdem besondere Ausbesserungsarbeiten an einzelnen Stellen daneben vorkommen, aber tunlichst beschränkt werden. Nach Abnutzung der Oberbauteile, also nach einer längeren Reihe von Jahren, werden die Gleise streckenweise umgebaut, d.h. durchweg mit neuen Schwellen oder mit neuen Schienen oder mit beiden, auch mit neuem Bettungsmaterial zugleich versehen. Die unter den dabei aufgenommenen noch brauchbaren Teile werden zum Ersatz an andern Stellen oder zur Herstellung von weniger beanspruchten Nebengleisen auf Bahnhöfen verwendet.

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 472.
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