Bahnhofshochbauten

[488] Bahnhofshochbauten, alle auf Bahnhöfen vorkommenden Gebäude, zunächst diejenigen für Verkehrszwecke: Empfangs- und Nebengebäude, Güterschuppen für Fracht- und Eilgut, auch für besondere Zwecke (Getreide, Petroleum u.s.w.), Zollschuppen u.s.w., sodann diejenigen für den inneren Betriebsdienst: Lokomotivschuppen nebst Zubehör an Aufenthalts-, Bade- und andern Räumen, Schuppen für Brennstoffe der Lokomotiven (Kohlen, Koks, Torf, Holz), Wasserstationen zur Versorgung der Lokomotiven und des ganzen Bahnhofs, Weichenwärterhäuser, Wägehäuschen, Stellwerksbuden (auch Weichentürme genannt) u.s.w. Ferner gehören hierher: Werkstattgebäude, die entweder als »Betriebswerkstätten« den Lokomotiv- und Wagenschuppen angebaut werden oder für zeitweise außer[488] Dienst gestellte Betriebsmittel besondere Werkstattanlagen bilden; auch Magazine (s. Bahnhöfe B, 3); endlich besondere Verwaltungsgebäude, z.B. auf größeren Verschiebebahnhöfen und Werkstattanlagen, während die Verwaltungsgebäude für die Oberbehörden (Direktion, Betriebsamt u. dergl. m.) nicht hierher gehören, da sie nicht an Gleisanlagen gebunden sind.


Literatur: S. die einzelnen Artikel, außerdem: Schmitt, Bahnhöfe und Hochbauten, Leipzig 1882, Bd. 2; Eisenbahnbau der Gegenwart, Bahnhofsanlagen, Wiesbaden 1899, S. 510 ff.

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 488-489.
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