Bahnplanum

[490] Bahnplanum, die Oberfläche des Unterbaus, auf dem die Bettung des Oberbaus ruht, wird da, wo es über dem Gelände liegt, durch Aufschüttung oder Auftrag (Damm), bei großen Höhen oder sehr teuerm Grund als Viadukt, da wo es tiefer als die Erdoberfläche liegt, durch Ausschachtung oder Abtrag (Einschnitt), nötigenfalls durch Tunnel hergestellt und in der Regel von der Mittellinie nach den Seiten dachförmig mit einer Neigung von 1 : 30 bis 1 : 25 nach den Böschungen hin abgewässert. Die mittlere Höhe des Planums liegt etwa 0,4–0,5 m unter der Höhe der Schienenunterkante oder Bahnkrone und ist wichtig, weil von ihr die Berechnung und Ausführung der Erdarbeiten abhängt. Sie wird deshalb im Längenprofil der Bahn als »Gradiente«, Steigungslinie oder Bahnhöhenlinie deutlich gezeichnet und mit Höhenzahlen (über Meer) beziffert. Die Breite des Planums unter der Bettung hängt ab von der vorgeschriebenen Breite der Bahnkrone (s.d.) und der Bettungsstärke; sie beträgt demnach bei eingleisigen Hauptbahnen mindestens 4 + 2 ∙ 1,5 ∙ 0,4 = 5,2 m. Bei vollspurigen Nebenbahnen darf die Planumbreite bis auf 4,2, ja 4 m herabgehen. S.a. Bahnprofil.

Goering.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 1 Stuttgart, Leipzig 1904., S. 490.
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