[603] Gradiente (die), übliche eisenbahntechnische Bezeichnung für die Bahnhöhenlinie, welche der Oberkante des Erdkörpers oder Unterbaues folgt, mithin die Höhe des Bahnplanums (s.d.) oder der Bettungssohle des Oberbaues (in der Regel 0,4 m unter der Schienenoberkante) darstellt und maßgebend ist für alle Erdarbeiten und Bauwerke der Bahn.
Sie wird bei den Vorarbeiten zum Bahnbau in dem Längenprofil oder Längenschnitt der Bahn mit erheblich vergrößertem Höhenmaßstab (also in verzerrtem Verhältnis) zur Anschauung gebracht und in jedem Gefällwechsel (beim ausführlichen Bauentwurf auch an sehr vielen Zwischenpunkten) zahlenmäßig nach Höhen über Meer (Ordinaten, Koten) festgestellt. Ebenso werden die Neigungen der Bahn zwischen den Gefällwechseln durch die der Gradiente beigesetzten Zahlen (in Tausendsteln der Länge) genau festgelegt. S.a. Neigungsverhältnis.
Goering.