[315] Eisenbahnfahrkarten zum Ausweise der Berechtigung für eine bestimmte Fahrt wurden früher aus gewöhnlichem Papier, später in Form von Pappkärtchen (Edmonsonsches Billettsystem) hergestellt. Diese Karten haben etwa 30 mm Breite und 60 mm Länge; ihre Anfertigung sowie die Massenherstellung von Tramwaybilletten, Eintritts-, Gepäckscheinen u. dergl. erfordert folgende maschinelle Vorkehrungen:
1. Fahrkarten. Die zur Verarbeitung kommenden flachen Kartonbogen, eventuell mit farbigen Streifen, werden auf einer Maschine mit rotierenden Messern in Streifen, diese auf einer zweiten ähnlichen Maschine in die einzelnen Karten geschnitten und in Behältern korrekt aufgestapelt. Sodann gelangen die Kärtchen stoßweise in den Kanal der Druckmaschine, in der selbsttätig eine Karte nach der andern durch einen Schieber unter die Druck- und Numerierwerke gelangt, bedruckt und abgeworfen wird. Mit Hilfe eines Kartenwenders können auf Doppeldruckmaschinen in einem Arbeitsvorgänge beide Seiten bedruckt werden. Der Kontrolle bei der gesamten Fahrkartenmanipulation dienen Zählapparate, Kontrollinienpressen, Kartenvernichtungsmaschinen, Datumpressen mit Trocken- und Farbestempelung u.s.w. Vgl. a. Eisenbahnverkehr.
2. Papierbillette werden zumeist mit einer einzigen Maschine fertiggestellt und dann nur zu Heften oder Blöcken justiert. Man baut diesem Zwecke angepaßte Rotationsmaschinen (s. Buchdruckmaschinen), bei denen das von einer Rolle ablaufende Papierband kontinuierlich zwischen den Zylindern durchgeführt wird, oder auch Maschinen, welche die Verwendung gewöhnlicher Satz- oder Klischeeformen zulassen, wobei der Papierstrang ruckweise unter den auf und ab schwingenden Drucktiegeln durchläuft. Beide Arten besitzen bis zu vier Druckwerke, die eine oder beide Seiten bedrucken, Numeroteure, Perforateure, Längs- und Querschneider, Sammel- und Spülvorrichtungen, die alle, jeweilig nach der verlangten Form des Produktes, einzeln in und außer Funktion gesetzt werden können.
A.W. Unger.