[415] Meter (m), die Einheit des Längenmaßes im metrischen System (s.d.).
Die Generalkonferenz der Internationalen Meterkonvention setzte 1889 fest, daß anstelle des Mêtre des archives das internationale Meterprototyp (s. Maß- und Gewichtswesen) als Einheit des Längenmaßes anzusehen sei. Dieses Prototyp besteht in einem Stabe in X-förmigem Querschnitt, der aus einer Legierung von 90 Teilen Platin mit 10 Teilen Iridium hergestellt ist. In seiner neutralen Schicht, d.h. in derjenigen Ebene, die gleichlaufend mit der Fußebene durch die Schwerpunkte der Querschnitte gelegt ist, enthält der Stab eine Teilung, und das Meter wird durch den Abstand gebildet, den die beiden Endstriche der Teilung unter Voraussetzung einer horizontalen Lagerung des Stabes zeigen, wenn das Prototyp die Temperatur des bei dem Barometerdruck von 760 mm schmelzenden Eises besitzt. Das internationale Prototyp ist also jetzt »das Meter«, unabhängig von der Genauigkeit, mit der man späterhin die Abmessungen der Erde feststellen wird. Bei der Verteilung der nationalen Prototype erhielt Deutschland das Meter Nr. 18. Dieses hat unter den dargestellten Umständen die Länge: Nr. 18 = 1 m 1,μ0 ± 0,μ1. Seine Ausdehnung wurde zwischen 0 und 37,6 der internationalen Wasserstoffskala bestimmt zu: α = 10-9 (8591 + 1,70 t), so daß die Gleichung des Stabes lautet: Urmaß Nr. 18 = 1m 1,μ0 + 8,642 t + 0,00100 t2 + 0,μ2. Von dem Meter sind die Einheit des Flächenmaßes das Quadratmeter und die Einheit des Raummaßes das Kubikmeter abgeleitet.
Literatur: Méchain et Delambre, Base du système métrique décimal; Travaux et mémoires du bureau international des poids et mesures, Bd. 7 ff.; Wissenschaftliche Abhandlungen der Kaiserlichen Normaleichungskommission, Bd. 1.
Plato.