Restauration

[412] Restauration (Restaurierung), Wiederherstellung alter Bauten oder Kunstdenkmäler, hat ebenso nach technischen wie nach stilistischen Gesichtspunkten zu erfolgen.

In erster Hinsicht hat sich dieselbe auf alle irgendwie beschädigten oder baufällig gewordenen Teile zu erstrecken, wobei die leichter angegriffenen zu belassen sind. Bei den baufälligen Teilen darf sie sich nicht darauf beschränken, die beschädigten durch neue Stücke zu ersetzen, deren Stoffe müssen vielmehr, wenn tunlich, wie beim Dom zu Cöln, von besserer Eigenschaft sein als die alten, um so die erneute Dauer des Bauwerks möglichst zu erhöhen. Die schadhaften Mauern sind teilweise auszubrechen und zu erneuern oder, namentlich bei einer Zerstörung durch Feuer, ganz neu aufzuführen. Bei Gewölben, Pfeilern oder Strebebogen muß die höchste Vorsicht walten. Es sind in Form von Versteifungen, Stützen und Sprießen u. dergl. alle jene Sicherheitsmaßregeln zu treffen, welche geeignet sind, Senkungen, ein Ausweichen oder den Einsturz zu verhüten. Selbstverständlich ist auf bessere Ergänzung und Instandhaltung der Dächer sowie aller schützenden Abdeckungen besonderer Wert zu legen. Im ganzen soll die durchgeführte Erneuerung eine so nachhaltige und dauernde sein, daß das Denkmal bis in ferne Zeiten unangreifbar dasteht.

Nicht minder wichtig ist die stilgemäße Erneuerung der formalen Teile. Dieselbe erfordert eine ins einzelne gehende Kenntnis der Stileigentümlichkeiten, mehr noch aber eine pietätvolle und schonende Behandlung des Kunstwerks, und ein Sichversenken in den Geist des Stils des zu erneuernden Gegenstandes, wobei ebensosehr eine pedantische Stilisierung als eine strenge oder radikale Beseitigung aller nicht stilechten alten Teile fernzuhalten ist. Nur solche Teile, welche störend oder geradezu schädlich für den Gesamteindruck wirken, wären zu entfernen. Die Arbeiten sind nur gewandten, im Stil erfahrenen und gewissenhaften Meistern zu übertragen.

Den Bestrebungen einzelner Vorkämpfer sowie später ganzer Vereine ist es zu danken, daß die Erhaltung der geschichtlichen Kunstdenkmäler seitens der Staaten durch Einrichtung von staatlichen Behörden, durch Anstellung von Fachmännern als Konservatoren, durch genaue Vermessungen und die sogenannte Inventarisation, Fachzeitschriften sowie durch Erlassen sachgemäßer Gesetze [5] sichergestellt werden konnte. Besonders klärend wirken die seit 8 Jahren regelmäßig in Deutschland stattfindenden Denkmaltage [9], auf welchen, von den einzelnen Staaten beschickt, durch regen Austausch der Gedanken die Kenntnis zur Erreichung des Endziels immer gesteigert und in weitere Kreise getragen wird.


Literatur: [1] Giefers, Praktische Erfahrungen und Ratschläge u.s.w., Paderborn 1869. – [2] Viollet-le-Duc, Dictionnaire raisonné de l'architecture française, Paris 1866, Bd. 8, Artikel Restauration, S. 14 ff. – [3] Wussow, A. v., Erhaltung der Denkmäler in den Kulturstaaten der Gegenwart, Berlin 1885. – [4] Kgl. Preuß. Ministerium, Merkbuch, Altertümer zu behandeln. – [5] Wagner, Denkmalpflege in Hessen 1818–1905, mit Gesetz vom 16. Juli 1902, Denkmalschutz betreffend, Darmstadt 1905. – [6] Gurlitt, Corn., Handbuch der Architektur, 4. Jahrg., 8. Halbbd., 1. Heft, Entwerfen von Kirchen, S. 555, Stuttgart 1904. – [7] Kuhn, Die Bemalung der kirchlichen Möbel und Skulpturen, Düsseldorf 1901. – [8] v. Oechelhäuser, Ueber Erhaltung und Erneuerung von Kirchen, Vortrag in Dresden, 7. Sept. 1906, München. – [9] Stenograph. Bericht der Tagungen der Denkmalpflege, 8 Jahrgänge von 1900 bis 1907.

Weinbrenner.

Quelle:
Lueger, Otto: Lexikon der gesamten Technik und ihrer Hilfswissenschaften, Bd. 7 Stuttgart, Leipzig 1909., S. 412.
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