Akzeß

[247] Akzeß (lat.), Zutritt, Zugang; Anwartschaft; insbes. aber die Zulassung junger Juristen zur praktischen Übung bei einem Gericht oder einer Verwaltungsstelle. Akzessist, ein so Zugelassener, bei manchen Gerichten auch Auskultator oder Auditor (Zuhörer) genannt; überhaupt Anwärter, einer, der Anwartschaft auf eine Anstellung hat; in Österreich auch Benennung für Militärbeamte im Leutnantsrang,[247] wie Medikamenten- (Apotheker-), Kassen-, Verpflegungs- und Rechnungsakzessist.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 247-248.
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