Appetīt

[635] Appetīt (lat., »Begierde«), Eßlust, insbes. aber das auf eine bestimmte Speise gerichtete Verlangen. Während Hunger ein lästiges Gefühl erregt und einen schmerzhaften Zustand hervorbringt, wenn er nicht sofortige Befriedigung erhält, macht der A. nur einen angenehmen Reiz aus, der die Speichelabsonderung erhöht und, wenn er unbefriedigt bleibt, ohne Nachteil von selber wieder aufhört. Bei gewissen krankhaften Zuständen des Nervensystems, z. B. im Rekonvaleszenzstadium des Unterleibstyphus, kommt zuweilen abnorme Steigerung des Appetits, in andern Fällen, z. B. bei Schwangern, eine verkehrte Richtung desselben auf ungenießbare und selbst ekelhafte Dinge vor. Bei den verschiedensten Krankheiten, auch den leichtern des Magens und Darmkanals, besteht Mangel oder Störung des Appetits (Anorexie); doch können dieser Störung auch zahlreiche andre, namentlich fieberhafte Krankheiten oder Gemütsaffekte zu Grunde liegen. Appetitlosigkeit bei verdorbenem Magen wird hauptsächlich durch strenge Diät bekämpft. Bei dauernder Appetitlosigkeit ist eine gründliche ärztliche Untersuchung anzuraten, da sie erstes Zeichen schwerer Erkrankungen, z. B. Nierenleidens, Krebses etc., sein kann.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 635.
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