Augenleuchten

[108] Augenleuchten, das Leuchten des durch die Pupille gesehenen Augenhintergrundes. Die Pupille erscheint schwarz, weil das ins Auge einfallende Licht größtenteils von dem mit dunkelm Pigment versehenen Augenhintergrund absorbiert wird, und weil das zurückgestrahlte Licht denselben Gang nimmt, den es beim Eintritt ins Auge genommen hat, also wieder zur Lichtquelle zurückkehrt. Ein andres Auge erscheint uns demnach nur dann leuchtend, wenn der Beobachter eine solche Stellung einnimmt, daß das aus dem beobachteten Auge zurückgeworfene Licht auf dem Wege zur Lichtquelle sein Auge trifft. Blickt der Beobachter (Brückescher Versuch) dicht neben einer Lampenflamme, vor deren Blendung er durch einen Schirm geschützt ist, nach dem Auge einer in einiger Entfernung befindlichen Person, so erscheint deren Pupille rotleuchtend. Die rote Farbe der Pupille pigmentfreier Tiere und Menschen (Albinos) rührt daher, daß bei diesen neben dem auf gewöhnlichem Wege durch die Pupille einfallenden Licht auch viel Licht durch die pigmentfreien Augenhäute ins Auge eindringt. Die Augen von Katzen und Hunden leuchten im dunkeln Zimmer nur dann, wenn Licht, etwa durch einen Spalt der geöffneten Tür, in passender Richtung in sie einfällt. Es genügt aber eine geringe Lichtmenge, weil der Augenhintergrund dieser Tiere pigmentfreie und mit einer stark Licht reflektierenden Membran (Tapetum) ausgestattete Stellen besitzt (vgl. Auge, S. 104). Auch bei manchen wirbellosen Tieren, die, wie besonders die Nachtfalter, ein glänzendes Tapetum besitzen, kommt lebhaftes A. vor. Die Beschäftigung mit diesem Gegenstand führte Helmholtz zur Entdeckung des Augenspiegels (s. d.). Vgl. »Das A. und die Erfindung des Augenspiegels«, Abhandlungen von Brücke, Cumming, Helmholtz und Ruete (Hamb. 1893).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 108.
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