[132] Ausban (innerer A.) eines Gebäudes, der dem Grundbau und Aufbau oder Rohbau folgende letzte Teil einer Hochbauausführung. Zum A., der erst nach guter Austrocknung des Rohbaues beginnen soll, gehören die Treppen, Fußböden, die Bekleidung der Decken und Wände, die Fenster und Türen, Heiz- und Beleuchtungseinrichtungen, die Ent- und Bewässerungsanlagen, der gesamte Anstrich etc. Nach Fertigstellung des Ausbaues pflegt vor der Benutzung des Hauses eine baupolizeiliche Gebrauchsabnahme stattzufinden. Vgl. Borstell, Der innere A. von Wohngebäuden (unter Leitung von Strack und Hitzig bearbeitet, Berl. 185562, 14 Hefte); Schwatlo, Der innere A. von Privat- und öffentlichen Gebäuden (2. Aufl., Karlsr. 188287, 3 Bde.); Cremer und Wolffenstein, Der innere A. (Berl. 1894 ff.); Häberle, Der innere A. des bürgerlichen Wohnhauses (Stuttg. 1898). Vgl. auch Abbau.