Bundesfürsten

[600] Bundesfürsten, die Landesherren, die zum Norddeutschen Bund und später zum Deutschen Reich zusammentraten. Dieselben sind nicht Untertanen des Reiches, sondern zum Reich verbündete Souveräne. Denselben sind durch die Reichsverfassung eine Anzahl von Rechten garantiert. Ihre Tötung, Gefangennahme oder Auslieferung an den Feind oder Unfähigmachung zur Regierung ist Hochverrat (s.d.), Beleidigungen und Tätlichkeiten gegen dieselben werden mit Zuchthaus oder Festungshaft bestraft, ihre Autoritätszeichen genießen besondern strafrechtlichen Schutz.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 600.
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