Clerc [1]

[190] Clerc (franz., spr. klǟr, engl. Clerk, v. lat. clericus), eigentlich Geistlicher, und zwar jetzt nur noch subalterner Geistlicher; im Mittelalter, wo die Schreibkunst hauptsächlich von den Geistlichen geübt wurde, auch Schreiber, Kanzlist, Bureaubeamter (die Clercs bildeten im 13. und 14. Jahrh in Paris eine besondere Gilde, s. Basoche). In Frankreich müssen diejenigen, die sich dem Beruf eines Anwalts, Huissiers oder Notars widmen, zu ihrer praktischen Ausbildung als Clercs mehrere Jahre hindurch arbeiten; diese Vorbereitungszeit wird Cléricature genannt. In England und Nordamerika Schreiber, Aktuar, Sekretär. C. of the Parliaments ist im englischen Parlament der Titel desjenigen Beamten des Oberhauses, der unter Beihilfe eines C. Assistant und eines Reading C. ähnliche Obliegenheiten hat wie die Schriftführer im deutschen Reichstag. Er wird wieder ebenfalls[190] von zwei Clerks assistant unterstützte C. of the House of Commons von der Krone ernannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 190-191.
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