Corrĭentes [2]

[299] Corrĭentes, Provinz der Argentinischen Republik, zwischen den Flüssen Paraná und Uruguay, der nördliche Teil des »argentinischen Mesopotamien«, grenzt in N. an Paraguay, im O. an das Gouv. Misiones, Brasilien und Uruguay, im S. an Entre Rios, in W an Santa Fé und das Gouv. Chaco, 84,402 qkm mit 277,000 Einw. (Ende 1900, berechnet). Der größte Teil der Provinz ist Flachland, das von zahlreichen Nebenflüssen des Paraná (darunter Rio C.) und Uruguay durchzogen und von vielen Seen und Schilfsümpfen (Laguna de Yberan, Laguna de Malaya) bedeckt ist. Weite Strecken sind mit einer Art Bambus bewachsen, Waldungen kommen bloß im N. vor. Strauße, Kaimans und der Jaguar (Felis onça) sind häufig. Das Klima ist warnt und feucht. Der Boden ist außerordentlich fruchtbar, aber fast nur in der Nachbarschaft der Städte wirklich angebaut. Unter Kultur standen Ende 1901 ca. 50,000 Hektar, davon waren 37,305 Hektar mit Mais bestellt, 5013 mit Tabak, der Rest mit Maniok, Zuckerrohr, Kartoffeln. Weit bedeutender ist die Viehzucht; man zählte 1888: 268,699 Pferde, 13,496 Esel und Maultiere, 1,841,455 Rinder, 1,400,000 Schafe (1895), 16,603 Ziegen, 10,021 Schweine und 10,077 Strauße. Handel wird mit Apfelsinen und andern Früchten, mit Herba Maté und Farbholz getrieben. Eine Eisenbahn geht am Uruguay bis La Cruz und weiter bis Posadas am Paraná; eine Linie von Monte Caseros am Uruguay über Mercedes nach C. ist im Bau. Auf dem Alto Paraná und Paraná vermitteln Dampfschiffe den Verkehr. Die Telegraphen hatten 1890 eine Länge von 1132 km bei 1265 km Drähten. Man zählte 183 Elementarschulen mit 5230 Schülern, höhere Schulen hat nur die Hauptstadt (s. unten). Öffentliche Bibliotheken haben 5 Städte; es erscheinen 18 Zeitungen und Revuen. Einteilung in 25 Departements. Die Einnahmen der Provinz betrugen 1891: 2,035,304, die Ausgaben 1,910,037 Pesos. Nach der Verfassung vom 25. Mai 1889 werden der Gouverneur und Vizegouverneur auf 4 Jahre gewählt, der Senat besteht aus 15, die Deputiertenkammer aus 32 Mitgliedern. Die richterliche Gewalt wird ausgeübt durch einen obern Gerichtshof, Distrikt- und Friedensrichter.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 299.
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