[476] Danebrogsorden (Orden des dänischen Reichsbanners), der zweite der dänischen Ritterorden, wurde von Christian V. 12. Okt. 1671 gestiftet, erhielt 1. Dez. 1693 seine Statuten, die aber von Friedrich VI. (28. Juni 1808) bedeutend erweitert wurden, indem er den D. in drei Klassen teilte: Großkommandeure, Großkreuze, Kommandeure, 1864 in zwei Grade geteilt, mit und ohne Bruststern, und Ritter, wozu noch Danebrogsmänner kommen, d. h. solche, zu deren bescheidener Lebensstellung ein Ritterkreuz nicht passend gefunden war, und die, wenn in bedrängter Lage, Unterstützung erhalten. Das Ordenszeichen ist ein längliches goldenes Kreuz, weiß emailliert mit roten Rändern und schmaler goldener Einfassung, darüber der Namenszug des regierenden Königs und eine goldene Krone. Auf dem Avers des Kreuzes steht auf den vier Armen: »Gud og Kongen« (»Gott und der König«), in der Mitte die gekrönte Chiffer C v, auf dem Revers in der Mitte W, oben Fiv, gekrönt, und auf den vier Armen 1219,1671,1693 und 1808. Das Kreuz der Danebrogsmänner ist dasselbe, nur ganz von Silber. Die Großkommandeure tragen das Kreuz ohne Inschrift, statt dessen mit Diamanten verziert, an silberner Kette um den Hals; die Großkreuze das Kreuz ohne Krone, aber mit Brillanten, am Band von der rechten Schulter nach der linken Hüfte; die Kommandeure das Kreuz um den Hals, die Ritter im Knopfloch. Der Bruststern der ersten Klassen ist ein vielstrahliger silberner Stern, auf dem das einfache Kreuz mit dem W, der Krone und der Devise liegt. Das Band ist weiß mit schmalen roten Rändern. Ordenstage sind des Königs Geburtstag, ferner der 28. Januar, 15. April und 28. Juni. S. Tafel »Orden II«, Fig. 2. Vgl. Werlauff, Om Danebrog og Danebrogsordenen (Kopenh. 1872).