[856] Dezisīvstimme (lat. Votum decisivum), im Gegensatze zu der bloß beratenden Stimme (votum consultativum) eine solche, die bei der Abstimmung mitgezählt wird; dann auch das Recht, bei Stimmengleichheit die Entscheidung zu geben, das zumeist dem Vorsitzenden des betreffenden Kollegiums oder einer [856] Versammlung beigelegt ist (»Stichentscheid«). So gibt z. B. im deutschen Bundesrat bei etwaiger Stimmengleichheit die Präsidialstimme Preußens den Ausschlag.