[891] Dienste (Dienstleistungen) sind menschliche Arbeitsleistungen, durch die direkt eine Befriedigung der Bedürfnisse andrer erzielt wird. Je nachdem die Dienstleistungen höhere Ausbildung des Menschen erfordern oder nicht, unterscheidet man höhere und gemeine D. Letztere ermöglichen, zumal wenn ihre Verrichtung auch wenig Kapital erfordert, leicht einen größern Mitbewerb; dagegen gestatten die höhern D., wie die der Beamten, Ärzte etc., die meistens einer lang andauernden Vorbildung bedürfen, einen Berufswechsel nur selten. Der alte, von Garnier und F. List sarkastisch beleuchtete Streit, ob die D. produktiv oder unproduktiv seien, ist müßig, weil hier nur die schwankende Auffassung des Begriffs produktiv (s.d. und Art. »Produktion«) entscheidend ist. Wichtiger ist die Frage, ob eine Dienstleistung und in welchem Maße sie zur Förderung des Einzel- und des Gesamtwohls beiträgt. Bei vielen Dienstleistungen ist ein beschränkendes oder regelndes Eingreifen durch den Staat erforderlich, weil bei ihnen wegen der durch ihre Ausübung bedingten nähern persönlichen Beziehungen leicht Leben, Gesundheit, Sittlichkeit etc. gefährdet werden. Daher rührt auch die Forderung des Fähigkeitsnachweises bei Arzt, Hebamme, Advokat etc., das Konzessionswesen und besondere polizeiliche Ordnungen bei künstlerischen Schaustellungen, für Droschkenkutscher, Dienstmänner etc. Über D. in rechtlicher Beziehung vgl. den Artikel »Arbeitsvertrag«.