[213] Drouyn de l'Huys (spr. druäng d'lüī oder lüīs), Edouard, franz. Staatsmann, geb. 19. Nov. 1805 in Paris als Sohn eines Generaleinnehmers, gest. 1. März 1881, schlug die diplomatische Laufbahn ein, stieg zum Geschäftsträger am spanischen Hof auf, erhielt 1840 die Direktion der Handelsangelegenheiten im Ministerium des Auswärtigen und ward 1842 in die Kammer gewählt. Infolge seiner Opposition gegen Guizots Politik seines Staatsamtes verlustig, beteiligte er sich eifrig an der Reformbewegung, die zum Sturz der Julimonarchie führte. Danach in die Konstituante, dann auch in die Legislative gewählt, stimmte er stets mit der Rechten und ward im Mai 1848 Vorsitzender des Komitees für die auswärtigen Angelegenheiten. Unter Ludwig Bonapartes Präsidentschaft erhielt er 20. Dez. 1848 das Portefeuille des Auswärtigen, ging im Juni 1849 als außerordentlicher Botschafter nach London, übernahm 10.24. Jan. 1850 abermals das Auswärtige und half den Staatsstreich vom 2. Dez. 1851 vorbereiten. Eifrig für die Erhaltung des Friedens bemüht, betrieb er nach Ausbruch des Krimkrieges die Abhaltung der Wiener Konferenzen im April 1855, nach deren erfolglosem Ausgang er aus dem Ministerium schied. Seine Muße benutzte er, um durch eine »Histoire diplomatique de la crise orientale« (Brüssel u. Leipz. 1858) sein Verhalten in der orientalischen Frage zu rechtfertigen. 1862 übernahm D. wiederum das Ministerium des Auswärtigen. Obwohl Freund Österreichs und der Kurie, unterzeichnete er 1864 die Septemberkonvention mit Italien. In der deutschen Frage suchte er 1866 vor allem Frankreichs Interessen zu fördern durch ein Protektorat über Süddeutschland und Erlangung linksrheinischer Gebietsteile. Als aber Bismarck im August 1866 die französischen Kompensationsforderungen ablehnte, erklärte der Kaiser diese für eine Eigenmächtigkeit Drouyns, worauf dieser 1. Sept. seine Entlassung erhielt. Seitdem beschäftigte er sich mit Ackerbau und Akklimatisationsfragen. Vgl. d'Harcourt, Les quatre ministères de M. D. (Par. 1882).