[476] Eisbein, »die eine Hälfte des Schlosses oder Schlußbeins bei zahmen und wilden Tieren, beide[476] Eisbeine zusammen machen das Schloß oder Schlußbein aus« (Krünitz, »Enzyklopädie der Land-, Haus- und Staatswissenschaften«, Berl. 1777). Als Schloß bezeichnete man früher und noch jetzt bei Jagd- und Haustieren den Zusammenschluß der Beckenknochen in der Beckenfuge. Beim Menschen bleiben die Sitzbeine getrennt, und nur die Schambeine vereinigen sich in der Beckenfuge, weshalb letztere auch noch Schloßbeine heißen. Bei den obengenannten Tieren wird jedoch die Beckenfuge durch die Vereinigung der jederseitigen Scham- und Sitzbeine und sogar zum größern Teil durch letztere gebildet, weshalb also diese und speziell die Sitzbeine als E. anzusehen sind. Von dem veralteten Namen rühren die noch heute üblichen Ausdrücke her: Eisballen der Pferde; Eisbeine für ein Gericht, bestehend aus (gepökelten und gekochten) Teilen des Hinterschenkels vom Schwein, obwohl hierzu jetzt nicht die Fleischteile am Sitzbein, sondern diejenigen der Kniegegend und unterhalb derselben verwendet werden. Worauf die Bezeichnung der Beckenknochen als E. zurückzuführen ist, ist ebensowenig nachgewiesen wie die Ableitung von Eissprosse (s. Geweih). Wahrscheinlich handelt es sich um einen ganz selbständigen Wortstamm.