Erzkanzler

[94] Erzkanzler (Archicancellarius), Erzbeamter des römisch-deutschen Reiches, der die Leitung der Reichskanzlei hatte. Es gab für die drei von dem deutschen König beherrschten Königreiche drei E., nämlich für das eigentliche Deutschland, für Italien und für Burgund; durch die Goldene Bulle 1356 wurde das schon tatsächlich bestehende Verhältnis bestätigt, wonach der Erzbischof von Mainz Kurfürst und E. für Deutschland, der von Köln E. für Italien und der von Trier E. für Burgund sein sollte. Der Reichserzkanzler wurde von dem Reichsvizekanzler vertreten. Vgl Seeliger, E. und Reichskanzleien (Innsbr. 1889).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 94.
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