Goldene Bulle

[95] Goldene Bulle, eine Urkunde mit angehängtem goldenen Majestätssiegel, wie sie seit den Ottonen bei den Kaisern vorkamen, insbes. das in lateinischer Sprache abgefaßte deutsche Reichsgrundgesetz, das vom Kaiser Karl IV. auf dem Reichstag zu Nürnberg (10. Jan. 1356) vorbereitet und auf dem Reichstag zu Metz (25. Dez. 1356) vollendet und veröffentlicht wurde. Es umfaßt 30 Kapitel in zwei Hauptabschnitten, von denen der erste von der Wahl des Kaisers und den Kurfürsten, der zweite von der Beschränkung des Faustrechts handelt. Das Stimmrecht u. die Wahlhandlung, die bis dahin durch ein unsicheres Herkommen bestimmt wurden, fand in der Goldenen Bulle eine feste Regelung. Das bekannteste Original der Goldenen Bulle ist das zu Frankfurt a. M. im Römer aufbewahrte. Gedruckt wurde sie zuerst in Nürnberg 1474. Vgl. Nerger, Die G. B. nach ihrem Ursprung u. reichsrechtlichen Inhalt (Prenzlau 1877).[95]

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 95-96.
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