Exstirpation

[228] Exstirpation (lat.), Ausrottung; chirurgische Operation zur Entfernung krankhafter Gewebe, Neubildungen und erkrankter Organe etc. Die E. ist häufig die einzige, immer aber die sicherste Art zur Entfernung von Geschwülsten und andern krankhaften Neubildungen. Die E. muß stets so vollständig wie irgend möglich vorgenommen werden, namentlich bei bösartigen Neubildungen darf durchaus nichts zurückgelassen werden, weil sich sonst an der Stelle der entfernten Geschwulst sehr schnell eine Neubildung derselben Art, ein Rezidiv, entwickeln würde. Daher der Grundsatz, bei der E. die Schnitte immer im gefunden Gewebe zu führen, um ganz sicher zu gehen, daß alles krankhaft Veränderte mit fortgenommen wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 228.
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