Feldmark [1]

[399] Feldmark, die Fläche sämtlicher einer Gemeinde oder einem Landgut angehöriger Grundstücke an Ackerland, Wiesen, Weiden, Waldungen etc., an ihrer Grenze mit Bäumen, Säulen, Gräben, Rainen oder Steinen bezeichnet. Nach einer alten, noch in manchen Gegenden bestehenden Sitte wird die F. an einem bestimmten Tag im Jahr umgangen (Grenzgang), wobei man die Markzeichen besichtigt und unscheinbar gewordene wieder verbessert und ergänzt (vgl. Flurumgang).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 399.
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