Feldmark

[172] Feldmark, die Fläche sämmtlicher, einer Gemeinde od. auch einem Landgut angehörender u. von einer bestimmten, mit Bäumen, Marksteinen, Gräben etc. bezeichneten Grenze umschlossenen Grundstücke; die Gemeinde hat auf ihr das Weiderecht. Zuweilen findet man bei einem Dorfe mehrere F-n, die außer der Fruchtfeldmark meist von zerstörten Dörfern herrühren. An manchen Orten Deutschlands u. der Schweiz herrscht noch die Sitte, alljährlich einen Umzug, der Grenze der F. entlang, zu halten, damit von der Ortsobrigkeit der unveränderte Zustand derselben constatirt werde.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 172.
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