Flurumgang

[730] Flurumgang, eine feierliche Umwandlung der städtischen Feldmark, fand mit Vorantragung der Monstranz durch die Geistlichkeit, der die Obrigkeit und die [730] Zünfte folgten, früher an vielen Orten meist am Markustage (25. April) oder 1. Mai statt, teils um die Flur im Frühjahr zu segnen (s. Ackerkulte), teils auch um den richtigen Stand der Flursteine und die Markscheide gegen die Begehrlichkeit der umliegenden Dorfschaften zu sichern. Nach der Reformation behielt der F. seine Bedeutung nur noch als Rechtsakt zur Sicherung der Grenzen in den protestantischen Ländern bei, und man erzählt, daß hierbei die mitgelaufene Jugend durch Ohrenzupfen u. dgl. Denkzettel (s. Dachtel) empfing, um sich später besser zu erinnern und für den richtigen Stand der Grenzsteine zeugen zu können.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 730-731.
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